Was kostet eine Hypnosebehandlung? Was zahlt die Krankenkasse?
Auch wenn es häufig vorkommt, dass innerhalb einer längerfristigen Behandlung nur eine bestimmte Hypnosesitzung zur Lösung des Hauptproblems geführt hat, kann davon nicht abgeleitet werden, dass immer nur eine einzige Sitzung zur Heilung ausreicht. Die Dauer einer Hypnosebehandlung ist von dem vereinbarten Ziel der Behandlung, der Art und Dauer der Erkrankung und der Belastbarkeit der Patienten abhängig. In jedem Einzelfall sind diese Fragen zwischen den Therapeuten und den Patienten abzustimmen. Es empfiehlt sich, nach spätestens fünf Sitzungen den möglichen Erfolg der Behandlung aufgrund der bis dahin eingetretenen Veränderungen zu überprüfen.
Wie viel Zeit notwendig ist, hängt von der zu behandelnden Störung, von der Struktur des Patienten, von der Breite des Behandlungsansatzes und vom Ziel der Behandlung ab: von einzelnen Sitzungen bei zahnmedizinischer Anwendung bis zu einem mehrjährigen Behandlungszeitraum bei der Arbeit mit Trance-Techniken im Rahmen von psychodynamischen Therapien.
Die Kosten für eine Hypnose- bzw. hypnotherapeutische Behandlung werden nicht einheitlich festgelegt und hängen unter anderem von Qualifikation des Behandlers, Behandlungsdauer, Region und Art der Behandlung ab. Aktuell veröffentlichte Gebühren verschiedener Praxen liegen häufig bei etwa 100 bis 150 € pro Behandlungssitzung, wobei Sitzungen oft 60 bis 90 Minuten dauern. Für eine 60-minütige Sitzung finden sich beispielsweise Gebühren um 100 bis 120 €, für 90 Minuten häufig etwa 150 €.
Die genannten Beträge dienen lediglich als Orientierung und stellen keinen verbindlichen oder bundesweiten Durchschnittspreis dar.
Eine eigenständige Hypnotherapie ist grundsätzlich keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Hypnose kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als Kassenleistung eingesetzt werden. Bei Privatkassen sind die Kostenübernahmeregelungen sehr unterschiedlich. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Behandlung übernommen wird, hängt insbesondere von Diagnose, Behandler, Behandlungsform und den Voraussetzungen der Krankenkasse ab. Der Patient sollte sich vor Therapiebeginn unbedingt bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme informieren.