Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet auf schriftlichen Antrag des Interessenten der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Der Verein besteht aus ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern. Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet auf schriftlichen Antrag des Interessenten der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Die Ordentliche Mitgliedschaft in der DGH kann jede/r:
• approbierte Psychologische Psychotherapeuten / -in
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut / -in
• Ärztin/Arzt
• Zahnärztin/Zahnarzt
• Diplom-Psychologe / -in oder Master in Psychologie mit der Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
die / der das Zertifikat der DGH erhalten hat, erwerben.
Zum Erwerb des Zertifikats sind die im Rahmen des Weiterbildungscurriculums aufgeführten Veranstaltungen zu besuchen. Voraussetzung ist zudem, dass der Antragsteller seit mindestens zwei Kalenderjahren außerordentliches Mitglied der DGH ist.
• approbierte Psychologische Psychotherapeuten / -in
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut / -in
• Ärztin/Arzt
• Zahnärztin/Zahnarzt
• Diplom-Psychologe / -in oder Master in Psychologie mit der Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
die / der das Zertifikat der DGH erhalten hat, erwerben.
Zum Erwerb des Zertifikats sind die im Rahmen des Weiterbildungscurriculums aufgeführten Veranstaltungen zu besuchen. Voraussetzung ist zudem, dass der Antragsteller seit mindestens zwei Kalenderjahren außerordentliches Mitglied der DGH ist.
Die außerordentliche Mitgliedschaft in der DGH
steht allen Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung in
• Psychologie
• Medizin
• Zahnmedizin
sowie
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / ten
• Studierende der Psychologie nach dem Vordiplom
• Bachelor der Psychologie
• Studierenden der Medizin und Zahnmedizin nach dem Physikum
steht allen Personen mit abgeschlossener Hochschulausbildung in
• Psychologie
• Medizin
• Zahnmedizin
sowie
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / ten
• Studierende der Psychologie nach dem Vordiplom
• Bachelor der Psychologie
• Studierenden der Medizin und Zahnmedizin nach dem Physikum
offen.
Ausländische Hochschulabschlüsse in einem psychologischen, medizinischen oder zahnmedizinischen Studiengang stehen den deutschen Abschlüssen gleich, wenn die zuständige staatliche Stelle deren Gleichwertigkeit anerkannt hat und der Abschluss zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen bzw. des Berufes des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Ausländische Hochschulabschlüsse in einem psychologischen, medizinischen oder zahnmedizinischen Studiengang stehen den deutschen Abschlüssen gleich, wenn die zuständige staatliche Stelle deren Gleichwertigkeit anerkannt hat und der Abschluss zur Ausübung eines ärztlichen oder zahnärztlichen bzw. des Berufes des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.
Persönlichkeiten, die sich um das Vereinsziel besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung mit 2/3 der Stimmen zu Ehrenmitgliedern gewählt werden.
Vorteile auf einen Blick
- vergünstigte Teilnahme an den Kursen in den Fort- und Weiterbildungszentren der DGH
- vergünstigte Teilnahme an den jährlichen DGH-Tagungen mit Workshops und Vorträgen von nationalen und internationalen Experten
- Bezug der jährlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift “Suggestionen”
- Bezug des jährlich erscheinenden Journals “Hypnose”
- nach Zertifikatserhalt Aufnahme in die Therapeutenliste der DGH
- Unterstützung mit Werbematerialien in Form von Patientenflyern
- mögliche Teilnahme an vereinsinternen Projekten (z.B. Raucherentwöhnung)
- fachlicher Austausch im Rahmen von Qualitätszirkeln und kollegialen Supervisionen