Weiterbildungsordnung

Die DGH bietet für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärzte und Zahnärzte eine von den Ärzte- und Psychotherapeutenkammern anerkannte zertifizierte Weiterbildung an, welche die verantwortliche Anwendung von Hypnose in Medizin, Psychotherapie und Forschung gewährleistet. Studenten der Medizin/Zahnmedizin und der Psychologie können nach dem ersten Vorexamen bzw. nach dem Bachelorabschluss an dieser Weiterbildung teilnehmen. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ausbildung ist eine Teilnahme an den Kursen und Workshops ab Beginn der praktischen Ausbildungsphase möglich.

Grund- und Fortgeschrittenenkurse werden in einem Modul angeboten. Dieses Modul sollte in einem Weiterbildungszentrum der DGH absolviert werden, ein Wechsel von einem Weiterbildungszentrum zu einem anderen ist im Rahmen dieses Moduls nur nach Rücksprache mit den verantwortlichen Ausbildungsleitern im Ausnahmefall möglich.
In den Grund- und Fortgeschrittenenkursen werden Kenntnisse und praktische Fertigkeiten vermittelt zu Theorie und Forschung, zu verschiedenen Techniken der Hypnose, zur therapeutischen Nutzung von Phänomenen der Hypnose.

Therapiekurse werden in den Weiterbildungszentren und auf dem jährlichen Kongress der DGH angeboten und können dort absolviert werden.
In den Therapiekursen werden die in den Grund- und Fortgeschrittenenkursen erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten unter besonderer Berücksichtigung ihrer klinischen Anwendung in den jeweiligen Fachdisziplinen vertieft.

Die Supervision wird in Supervisionsseminaren und/oder Einzelsupervision durchgeführt. Der überwiegende Teil der Supervision sollte bei einem Fachsupervisor (d.h. einem Supervisor der gleichen Berufsgruppe) absolviert werden. Die Supervisanden sollen im Rahmen der Supervision hypnotherapeutische Behandlungen vorstellen, die sie an mindestens 5 verschiedenen Patienten durchgeführt haben. Die Fallvorstellung sollte schriftlich oder in Form von Audio- oder Videomitschnitten erfolgen, wobei dafür Sorge zu tragen ist, dass die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Supervision muss verpflichtend bei einer/m Supervisor/in der DGH absolviert werden.

Die näheren Inhalte der Kurse regelt das Curriculum.

Die Kosten der Weiterbildung werden von den einzelnen Weiterbildungszentren in Absprache mit dem Vorstand individuell festgesetzt.