Gebührenordnung
- Beitritt: 75,00 € (einmalige Verwaltungsgebühr)
- Jahresbeitrag für Mitgliedschaft: 225,00 €
- Verwaltungsgebühr für die Erteilung des Zertifikates: 75,00 €
- Verwaltungsgebühr für die Weiterführung auf der Therapeutenliste: 75,00 €
(ab dem 3. Jahr Nachweis der kontinuierlichen Weiterbildung) - Mitglieder erhalten bei DGH-Veranstaltungen Gebührenermäßigungen
Ermäßigungen des Mitgliedsbeitrages:
Für Studenten/innen, Arbeitslose, Rentner/innen beträgt der Mitgliedsbeitrag 50 % des Jahresbeitrages bei jährlich unaufgefordertem Nachweis.
Für Ehepartner, die beide Mitglied der DGH sind, beträgt der Beitrag für ein Mitglied 50 % des Jahresbeitrages.