Gebührenordnung
- Beitritt: 55 € (einmalige Verwaltungsgebühr)
- Jahresbeitrag für Mitgliedschaft: 175 €
- Verwaltungsgebühr für die Erteilung des Zertifikates: 55 €
- Verwaltungsgebühr für die Weiterführung auf der Therapeutenliste: 55 € (ab dem 3. Jahr Nachweis der kontinuierlichen Weiterbildung)
- Mitglieder erhalten bei DGH-Veranstaltungen Gebührenermäßigungen
Ermäßigungen des Mitgliedsbeitrages:
Für Studenten/innen, Arbeitslose, Rentner/innen beträgt der Mitgliedsbeitrag 50 % des Jahresbeitrags bei jährlich unaufgefordertem Nachweis. Für Ehepartner, die beide Mitglied der DGH sind, beträgt der Beitrag für ein Mitglied 50 % des Jahresbeitrags.