Checkliste Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung
Die Weiterbildung der DGH steht folgenden Personengruppen offen:
- ÄrztInnen
- ZahnärztInnen
- approbierten PsychotherapeutInnen
- Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen
- Diplom-PsychologInnen
- PsychologInnen mit Master-Abschluss, der zur bundesweiten Approbation berechtigt
- Studierenden der Medizin und Zahnmedizin im klinischen Abschnitt und Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, sofern diese sich in einem Studienabschnitt (Master) befinden, der zur bundesweit gültigen Approbation befähigt. Es sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
- PädagogInnen/SozialpädagogInnen, sofern diese sich in der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten befinden.
Der Zertifikatserhalt ist an den Nachweis der Approbation gebunden.