Checkliste Mitgliedschaft

Zulassungsvoraussetzungen für die Mitgliedschaft

 

Die außerordentliche Mitgliedschaft in der DGH steht folgenden Personengruppen offen:
 

  • ÄrztInnen  
     
  • ZahnärztInnen  
     
  • approbierten PsychotherapeutInnen  
     
  • Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen  
     
  • Diplom-PsychologInnen  
     
  • PsychologInnen mit Master-Abschluss, der zur bundesweiten Approbation berechtigt  
     
  • Studierenden der Medizin und Zahnmedizin im klinischen Abschnitt und Studierenden der Psychologie und Psychotherapie, sofern diese sich in einem Studienabschnitt (Master) befinden, der zur bundesweit gültigen Approbation befähigt. Es sind entsprechende Nachweise vorzulegen.   
     
  • PädagogInnen/SozialpädagogInnen, sofern diese sich in der Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten befinden. 

 

Der Zertifikatserhalt und die ordentliche Mitgliedschaft sind an den Nachweis der Approbation gebunden. Die ordentliche Mitgliedschaft kann nach zweijähriger außerordentlicher Mitgliedschaft und Erhalt des Zertifikats erlangt werden.